Urteil: Bandscheibenschaden kann Berufskrankheit sein
29. Mai 2010 von Christoph Weigand
Abgelegt unter: Bandscheiben, Medizin, Rückenschmerzen
Hinweis auf eine Entscheidung des sächsischen Landessozialgerichts (L 2 U 109/07) vom 22.04.2010:
Der 2. Senat des Sächsischen Landessozialgerichts hat im Falle eines 1970 geborenen Klägers, der im Anschluss an seine Berufsausbildung zum Baufacharbeiter (September 1986 bis Juli 1988) als solcher sowie als Zimmermann bis Mai 2001 beschäftigt gewesen ist, eine Berufskrankheit der Nr. 2108 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung festgestellt. Eine solche Berufskrankheit liegt vor, wenn der Versicherte an einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule leidet, die durch langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung verursacht worden ist, und der Versicherte durch die Erkrankung gezwungen wird, alle Tätigkeiten zu unterlassen, die ursächlich für die Entstehung oder die Verschlimmerung dieser Erkrankung waren oder noch ursächlich sein können. [...] justiz.sachsen.de
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