Rückentraining lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn ?
11. September 2007 von Christoph Weigand
Abgelegt unter: Bandscheiben, Rückenschmerzen
[...] Arbeitslohn i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EstG sind u.a. Vorteile, die „für“ eine Beschäftigung gewährt werden. Dies bedeutet, dass der Vorteil Entlohnungscharakter haben muss (BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373). Kein Arbeitslohn sind demgegenüber solche Vorteile, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen (BFH-Urteil vom 25. Mai 2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299). Hierbei kann das Interesse des Arbeitnehmers auf Erlangung des Vorteils vernachlässigt werden, falls der Vorteil ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse gewährt wird.[...] Finanzgericht Köln, 15 K 3887/04
Bei Interesse oder Relevanz bitte weiterlesen, es folgt noch Einiges in der Urteilsbegründung.




