Physiotherapeuten: beschränkte Heilpraktikererlaubnis nach eingeschränkter Kenntnisüberprüfung
26. August 2009 von Christoph Weigand
Abgelegt unter: Krankengymnastik, Medizin
Hinweis auf ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über die Klage eines ausgebildeten Physiotherapeuten entschieden, der die Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde nach § 1 des Heilpraktikergesetzes beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie erstrebt hat, ohne zuvor eine nach dem Heilpraktikerrecht vorgesehene Kenntnisüberprüfung absolvieren zu müssen. [...] bundesverwaltungsgericht.de
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Sehr hilfreich danke