Massage nicht abgesagt?
20. Dezember 2009 von Christoph Weigand
Abgelegt unter: Krankengymnastik, Massage
Das mit den Absagen bei fest vereinbarten Massage-/Krankengymnastikterminen wird leider von Patientenseite manchmal “recht locker” gesehen. Oftmals fehlt zudem gänzlich die Einsicht, wenn der Praxisinhaber dann zu spät oder nicht abgesagte Termine in Rechnung stellt und es entbrennen heiße Diskussionen.
Das Amtsgericht München hat im April 2009 zu diesem Thema geurteilt.





Hallo Christoph,
das mit den nicht abgesagten Terminen ist auch so eine Sache…
Ich hab das auch schon erlebt, dass die Leute nicht verstehen, dass es ein Ausfall bedeutet und damit eben auch fehlendes Einkommen.
Es braucht auch ein gewisses Fingerspitzengefühl, in welchen Fällen man den gesamten Betrag verlangen kann und in welchen nicht.
Wenn jemand tatsächlich krank ist und versucht, den Termin zu verlegen, so wie in dem Fall der Frau, die einen Migräneanfall hatte, würde ich da nicht so kleinlich sein – im Endeffekt verliert man so nicht nur eine Kundin, sondern durch das Weitersagen sicher gleich mehrere. Und ob es nur eine Ausrede ist oder ein echtes Verhindertsein – dafür bekommt man ein Gespür mit den Jahren
Liebe Grüße
aus dem verschneiten Baden-Baden
Nora (die gespannt ist, ob es heute Absagen wegen dem Schnee gibt…)
Hi Nora,
sehe ich bzgl. der Abwägung genauso.
Und – wieviele “Schneeabsagen kamen heute?
Schöne Feiertage und Gruß aus Wiesbaden
Christoph