Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung: melde Verstoß
16. November 2008 von Christoph Weigand
Abgelegt unter: Ergonomie, Kurioses, Medizin
Hiermit prangere ich die teils unzumutbaren Verhältnisse an meinem derzeitigen Arbeitsplatz an und beantrage umgehend einen Gehörschutz auf Grundlage der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen [PDF] für die regelmäßigen Bedürfnisbekundungen der Co-Autorin.
Das Frauen aber auch immer gleich so lautstark aufbrausen müssen






Ja, Mensch, wenn die Co-Bloggerin am aufbrowsen ist, wird ihr das “silent-modus” – Browser-Update fehlen, ist doch klar, dass Du als Leit-Blogger (zunächst noch) für diese technischen Details zuständig bist.
Aber, bleibe stark, und ich wünsch Dir mal spontan eine Gute, ruhige Nacht.
Mein jüngstes wird morgen schon zwei Jahre alt…
@Christoph: In dem Alter können sie noch garnicht richtig laut sein. Warte mal ab, das steigert sich noch.
@KP: Dann gratuliere mal von mir.
@KP
Habe eben weiteres Update gefahren – die Bedürfnisanstalt scheint vorerst geschlossen
@Horst
Mach mir keine Angst *gehezurNachtapothekeBetaBlockerholen*
@ Horst: Meinem Jüngsten kannst Du auch selbst gratulieren, das ist halt virtuell, und für den Festtag hat es mal eben schon einen Geburtstagsheader bekommen. Real sinds zwei Kerls, die Friedrich in seine Garde aufgenommenhätte.
@ Christoph: Das mit den Betablockern ist so eine Sache…
Lässt sie sich mit Gesang betören? Vielleicht kommt ja auch noch mal ein Super Spielzeug an; für ein “Übergangsobjekt” könnte sie vielleicht später Interesse entwickeln, also nie die Hoffnung aufgeben!