Haftung in der Trainingstherapie/Physiotherapie
16. Oktober 2009 von Christoph Weigand
Abgelegt unter: Krankengymnastik, Trainingstherapie
Auch wenn das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bereits einige Monate zurückliegt, dürfte es für Praxisinhaber von Physiotherapiepraxen mit angeschlossener Trainingstherapie dennoch von Interesse sein.
Zur Schadensersatzverpflichtung bei einem Sturz auf einem Laufband, wenn im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung die Benutzung des Laufbandes im Trainingsplan nicht vorgesehen war, sondern durch den Benutzer/Patienten eigenmächtig erfolgt. (AZ 6 U 212/08, OLG Oldenburg)
Der Volltext des Urteils kann über die Suchfunktion beim OLG leicht aufgefunden werden.




